Heinrich von Itter verkauft die Hälfte des Zehnten zu Ransbach an Kloster Haina
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Urk. 26, 568
Urk. 26, A II Klöster, Haina, unter o. Datum.
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1308 Juli 24
Pergament, durch Moder stark beschädigt, Reste aufgeklebt; Siegel fehlen.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1308, 9. kalendas augusti.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Edle Heinrich von Itter, seine Ehefrau Jutta und ihre Söhne [?] verkaufen dem Kloster Haina die ihnen [?] heimgefallene Hälfe des Zehnten zu Ransbach (Ramesbach) samt Zubehör und Rechten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Itter, Heinrich von, Edelmann
Vermerke (Urkunde): Siegler: Frankenberg, Stadt
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regestentext aus: Franz, Haina 2, S. 47, Nr. 120.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Edle Heinrich von Itter, seine Ehefrau Jutta und ihre Söhne [?] verkaufen dem Kloster Haina die ihnen [?] heimgefallene Hälfe des Zehnten zu Ransbach (Ramesbach) samt Zubehör und Rechten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Itter, Heinrich von, Edelmann
Vermerke (Urkunde): Siegler: Frankenberg, Stadt
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regestentext aus: Franz, Haina 2, S. 47, Nr. 120.
Anm. Franz: In einer zweiten Urkunde, wohl vom gleichen Tage, lässt der Edle Heinrich von Itter dem Grafen Johann von Ziegenhain die von ihm lehnsrührige Hälfte des Zehnten zu Ransbach mit der Bitte um Übereignung an das Kloster Haina auf. (Klöster A II, Haina, Urkunde z. Zt. nicht auffindbar; Beschreibung nach Franz: Pergament, wegen Moders aufgeklebt; ursprüngl. abhängendes Siegel fehlt.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ