Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht, seinem Marschall Hans Fuchs von Dornheim das Lehen Eichtersheim (Euchtersheim) zu leihen. Einst hatten die Landschaden [von Steinach] Eichtersheim von der Pfalz dies zu Mannlehen getragen und an Volmar Lemlin verkauft, der es wie auch sein Sohn Wolfgang verliehen bekommen hatte. Nach dem Tod des Letzteren ohne lehensfähige Erben ist Eichtersheim heimgefallen, woraufhin Hans Fuchs um die Belehnung gebeten hat, mit dem Angebot, dass er, wenn er zu ruhigem (berugigem) [= unbestrittenem] Besitz käme und das Lehen innehätte, dem Pfalzgrafen 130 Gulden Dienstgeld für die lebenslange Bestallung nachlassen und dennoch zu Dienst verpflichtet bleiben wolle, wie es seine Bestallung besagt. Alternativ wolle er bei Erhalt des Lehens dem Pfalzgrafen 1.200 Gulden geben. Gemäß dieser Absprachen verspricht der Pfalzgraf die Verleihung. Wenn Hans aber das Lehen rechtmäßig verlieren sollte und jenes nicht zu unbestrittenem Besitz erhalte, tut dies der lebenslänglichen Bestallung keinen Abbruch und diese Verleihung gilt nicht.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht, seinem Marschall Hans Fuchs von Dornheim das Lehen Eichtersheim (Euchtersheim) zu leihen. Einst hatten die Landschaden [von Steinach] Eichtersheim von der Pfalz dies zu Mannlehen getragen und an Volmar Lemlin verkauft, der es wie auch sein Sohn Wolfgang verliehen bekommen hatte. Nach dem Tod des Letzteren ohne lehensfähige Erben ist Eichtersheim heimgefallen, woraufhin Hans Fuchs um die Belehnung gebeten hat, mit dem Angebot, dass er, wenn er zu ruhigem (berugigem) [= unbestrittenem] Besitz käme und das Lehen innehätte, dem Pfalzgrafen 130 Gulden Dienstgeld für die lebenslange Bestallung nachlassen und dennoch zu Dienst verpflichtet bleiben wolle, wie es seine Bestallung besagt. Alternativ wolle er bei Erhalt des Lehens dem Pfalzgrafen 1.200 Gulden geben. Gemäß dieser Absprachen verspricht der Pfalzgraf die Verleihung. Wenn Hans aber das Lehen rechtmäßig verlieren sollte und jenes nicht zu unbestrittenem Besitz erhalte, tut dies der lebenslänglichen Bestallung keinen Abbruch und diese Verleihung gilt nicht.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 169
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1507 Februar 22 (uff montag nach dem sonntag invocavit)
fol. 266v-267r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie sich myn gnedigster her pfaltzgraff churfurst mit Hansen Fuchsen marschalck umb das lehen Euchterßheym vertragen und ime das zu leihen zugesagt und verschriben".
Fuchs von Dornheim, Johann (Hans); kurpfälzischer Hofmarschall, erw. 1505, 1511
Lemlin, Volmar, d. J.; zu Eichtersheim, ux. Magdalena Nix von Hoheneck, Margaretha von Venningen, 1494 tot
Lemlin, Wolfgang; Sohn Volmars d. J., erw. 1495, 1507 tot
Eichtersheim : Angelbachtal HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:11 MESZ
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