Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht, seinem Marschall Hans Fuchs von Dornheim das Lehen Eichtersheim (Euchtersheim) zu leihen. Einst hatten die Landschaden [von Steinach] Eichtersheim von der Pfalz dies zu Mannlehen getragen und an Volmar Lemlin verkauft, der es wie auch sein Sohn Wolfgang verliehen bekommen hatte. Nach dem Tod des Letzteren ohne lehensfähige Erben ist Eichtersheim heimgefallen, woraufhin Hans Fuchs um die Belehnung gebeten hat, mit dem Angebot, dass er, wenn er zu ruhigem (berugigem) [= unbestrittenem] Besitz käme und das Lehen innehätte, dem Pfalzgrafen 130 Gulden Dienstgeld für die lebenslange Bestallung nachlassen und dennoch zu Dienst verpflichtet bleiben wolle, wie es seine Bestallung besagt. Alternativ wolle er bei Erhalt des Lehens dem Pfalzgrafen 1.200 Gulden geben. Gemäß dieser Absprachen verspricht der Pfalzgraf die Verleihung. Wenn Hans aber das Lehen rechtmäßig verlieren sollte und jenes nicht zu unbestrittenem Besitz erhalte, tut dies der lebenslänglichen Bestallung keinen Abbruch und diese Verleihung gilt nicht.