Daniel Treutwein, Amtmann zu Boxberg, und Wipprecht von Thüngen zu Estenfeld (Estennfeldt) verkaufen als Vormünder für Sebastian, Sohn des verstorbenen Martin Sützel, das Fischrecht in dem durch Wachbach und vor Neunkirchen (Neunkirchenn) herabfließenden Bach mit dem Einverständnis des Lehensherrn Konrad, Bischof zu Würzburg (Wuertzburg) und Herzog zu Franken (Franncken), für 200 Gulden in Silbermünzen unter Vorbehalt des Wiederkaufs an Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und an das Amt Neuhaus (Newenhauß), um die Gültverpflichtung gegenüber Philipp von Seldeneck, die der verstorbene Mertin Sützel seinen Sohn hinterlassen hat, ablösen zu könne. Das Fischrecht erstreckt sich von dem Wehr, wo das Lillstadt (Lullstatt) herabfließende Bächlein in genannten Bach mündet, bis zu dem Unerhalb Neunkirchen liegenden Markstein, der die Grenze den Markungen Mergentheim und Neunkirchen Mergentheim und Nunkirchen markiert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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