Kaiser Karl III. bestätigt einen Tauschvertrag zwischen Chorbischof Hunrich und Bischof Ambricho von Regensburg namens des Klosters St. Emmeram, wonach jener seine Besitzungen in Schambach und Litzelsdorf diesem übertragen und dafür auf Lebenszeit die Orte Altheim, Eschenhart und Berghausen mit der Bestimmung empfangen hat, dass sie nach dessen Tod wieder an St. Emmeram fallen sollen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv