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Erzbischof Bertrand von Embrun (Embreunendis) und päpstlicher Auditar in dritter Instanz (audientie litterarum contradictarum) beurkundet, wie der Priester Heribert Heriberti von Aachen in seinem Prozess gegen das dortige Marienstift wegen einer Kanonikalpräbende ein päpstliches Exekutoriale auf zwei in der Sache durch die Auditoren des heiligen Palatinus gefällte Urteile erwirkt, welches indes der Sachverwalter des Stifts, Magister Johannes von Nyvenheym, unter Berufung auf die dritte Instanz behindert und zurückgehalten, worauf nunmehr Letzterer auf sein Anstehen das Exekutoriale freigelassen und der Kläger (Heribert) dagegen auf allen Kostenersatz sowie auf die bereits erfallenen oder während des Prozesses erfallenden Einkünfte der Präbende verzichtet (zu deren Auszahlung die Auditoren das Kapitel verurteilt hatten) bis zu erfolgter Aufnahme als Kanoniker. Datum Avinionii XV Kal. Junii pontificatus dom. Joannis pepe XXII anno nono anno vero domini Millesimo CCC vicesimo quinto.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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