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Johannes Maleman und sein Sohn Albert machen ihre auf dem Land (in fundo allodii bonorum), das sie von der münsterischen Kirche zu Lehen tragen, errichtete Burg ton Berghe samt Zubehör Bischof Ludwig von Münster und der münsterischen Kirche zum Offenhaus (castrum patens, quod vulgariter ton openehus dicitur). Sie müssen dem Bischof die Burg, sobald erforderlich, ausliefern, erhalten sie danach jedoch zurück. Der Bischof verpflichtet sich, Fürsprecher der Aussteller zu sein (proplacitare), wenn sie vor sein Gericht oder das seiner Getreuen kommen, und sie zu schützen. Siegelankündigung der Aussteller. in vigilia beati Laurencii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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