Abt Johannes des Klosters Reichenau bestimmt, dass die Stiftskirche in Schienen, die ruiniert und heruntergekommen ist, mit allen ihren Einkünften und Rechten einem Propst aus der Reichenau unterstellt sein soll, dem zwei Mönche zugeordnet werden. Gleichzeitig besitzt die Propstei Schienen die Rechte der Pfarrkirche in Schienen und die Einkünfte der Filialkirche in Wangen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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