G 320 - Evangelisches Pfarramt Bad Wimpfen mit Pfarramt Hohenstadt (Bestand)
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G 320
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> G - Pfarrarchive >> Orte mit B
1590-1984
Einleitung: ===== Orts- und Kirchengeschichte =====
Wimpfen, seit 1930 "Bad" Wimpfen, besteht aus der älteren, auf den Ruinen eines römischen Kastells erbauten Talstadt ("Wimpfen im Tal") und der jüngeren, um eine staufische Kaiserpfalz entstandene jüngere Bergstadt ("Wimpfen am Berg"). Um 1300 wurde Wimpfen Reichsstadt. Von 1523 bis 1536 wirkte der Reformator Erhard Schnepf in Wimpfen. Jedoch dauerte es noch 20 Jahre, bis der Rat der Stadt 1546 Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation beauftragte. 1577 unterzeichnete Bürgermeister Hans Aff für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel. Die evangelische Kirchengemeinde hielt in der Cornelienkirche und in der Dominikanerkirche, die simultan auch von den Katholiken genutzt wurde, ihre Gottesdienste. Die Stadtkirche verblieb vorerst bei den Katholiken. Erst 1588, nachdem sich der überwiegende Teil der Bevölkerung zur Reformation bekannt hatte, erhielten die Lutheraner die Stadtkirche zugesprochen. Trotzdem hielt sich weiterhin eine katholische Kirchengemeinde, auch wenn kein Katholik mehr das Bürgerrecht erhielt.
Noch während der Verhandlungen für den Reichsdeputationshauptschluss besetzen im September bzw. Dezember 1802 die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Stadt bzw. das Stift Wimpfen und den Wormser Hof. Doch bereits im April 1803 trat Baden die Stadt Wimpfen an die Landgrafschaft, dem späterem Großherzogtum Hessen, ab.
Nach dem zweiten Weltkrieg verfügte die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945, dass Bad Wimpfen, das vollständig vom Gebiet des Landes Württemberg-Baden umschlossen war, künftig vom (badischen) Landkreis Sinsheim verwaltet werden sollte. Am 18. April 1952 erließ der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg, durch das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den (württembergischen) Landkreis Heilbronn umgegliedert wurde.
Die Anpassung der kirchlichen an die neuen Verhältnisse dauerte länger. Noch bis zum 31. Dezember 1967 gehörte die evangelische Gemeinde von Bad Wimpfen zur Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ab dem 1. Januar 1968 gehört die evangelische Kirchengemeinde zur Württembergischen Landeskirche und ist Teil des Kirchenbezirks Heilbronn. (Die katholische Kirchengemeinde Bad Wimpfens gehört weiterhin zum "hessischen" Bistum Mainz.)
===== Bestandsbeschreibung =====
Das letztgenannte Datum legte es nahe, bei der erstmals durchgeführten Archivierung den Aktenschnitt ungefähr 1967/68 anzusetzen, was jedoch nicht immer so umgesetzt wurde bzw. werden konnte.
Das Archiv umfasst die Unterlagen des Ersten Pfarramts, das für Wimpfen im Tal und Wimpfen am Berg sowie die Gesamtgemeinde zuständig ist, und des Zweiten Pfarramts, dessen Kirchspiel das weiterhin zur Stadt Bad Wimpfen gehörende Dorf Hohenstadt und das zum 1. April 1952 nach Neckarbischofsheim umgegliederte Dorf Helmhof umfasst. Das Zweite Pfarramt bildet seit 1860 die selbständige Pfarrei Hohenstadt mit dem Filial Helmhof.
Die Kirchenbücher befanden sich in einem guten Zustand und auch die sehr umfangreichen Rechnungssachen, obwohl chronologisch völlig durcheinandergeraten, fallen durch ihre Vollständigkeit auf. Dagegen hat sich bei den Akten die Situation als hessische Exklave, die Tatsache, daß die Obrigkeit weit entfernt war, sehr stark niedergeschlagen. Die Akten befanden sich in einem total chaotischen und fragmentarischen Zustand. Dieses muß bei näherer Betrachtung bzw. bei der Arbeit mit den Archivalien des Pfarrarchivs beachtet werden.
Die Akten der "Älteren Abteilungen" wurden geordnet in Anlehnung an zwei ansatzweise vorgefundene Ordnungen, die bis ca. 1860 bzw. bis 1876 angelegt waren. Die Akten der "Jüngeren Abteilungen" wurden nach dem "Ordnungsplan für die Akten der evangelischen Pfarrämter des Großherzogtums Hessen (Registratur)" eingerichtet. Die Gliederungsziffern wurden, wenn inhaltlich genau zutreffend unter "Aktenzeichen" bei den Betreffen angegeben.
Die außerordentlich umfangreichen Rechnungssachen sind durch die Buchstaben a bis e weiter untergliedert. Deren Bedeutung ist der jeweiligen Verzeichnungseinheit zu entnehmen.
Die Kirchenbücher und der Band Nr. 52 (Photoalbum) befinden sich auf dem Pfarramt Bad Wimpfen I. Das gesamte übrige Material ist im Magazinraum des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gut untergebracht.
Januar 2000
Erich Heim
Redaktionelle Änderungen Oktober 2019
Uwe Heizmann
Einleitung: Wimpfen, seit 1930 "Bad" Wimpfen, besteht aus der älteren, auf den Ruinen eines römischen Kastells erbauten Talstadt ("Wimpfen im Tal") und der jüngeren, um eine staufische Kaiserpfalz entstandene jüngere Bergstadt ("Wimpfen am Berg"). Um 1300 wurde Wimpfen Reichsstadt. Von 1523 bis 1536 wirkte der Reformator Erhard Schnepf in Wimpfen. Jedoch dauerte es noch 20 Jahre, bis der Rat der Stadt 1546 Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation beauftragte. 1577 unterzeichnete Bürgermeister Hans Aff für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel. Die evangelische Kirchengemeinde hielt in der Cornelienkirche und in der Dominikanerkirche, die simultan auch von den Katholiken genutzt wurde, ihre Gottesdienste. Die Stadtkirche verblieb vorerst bei den Katholiken. Erst 1588, nachdem sich der überwiegende Teil der Bevölkerung zur Reformation bekannt hatte, erhielten die Lutheraner die Stadtkirche zugesprochen. Trotzdem hielt sich weiterhin eine katholische Kirchengemeinde, auch wenn kein Katholik mehr das Bürgerrecht erhielt.
Noch während der Verhandlungen für den Reichsdeputationshauptschluss besetzen im September bzw. Dezember 1802 die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Stadt bzw. das Stift Wimpfen und den Wormser Hof. Doch bereits im April 1803 trat Baden die Stadt Wimpfen an die Landgrafschaft, dem späterem Großherzogtum Hessen, ab.
Nach dem zweiten Weltkrieg verfügte die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945, dass Bad Wimpfen, das vollständig vom Gebiet des Landes Württemberg-Baden umschlossen war, künftig vom (badischen) Landkreis Sinsheim verwaltet werden sollte. Am 18. April 1952 erließ der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg, durch das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den (württembergischen) Landkreis Heilbronn umgegliedert wurde.
Die Anpassung der kirchlichen an die neuen Verhältnisse dauerte länger. Noch bis zum 31. Dezember 1967 gehörte die evangelische Gemeinde von Bad Wimpfen zur Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ab dem 1. Januar 1968 gehört die evangelische Kirchengemeinde zur Württembergischen Landeskirche und ist Teil des Kirchenbezirks Heilbronn. (Die katholische Kirchengemeinde Bad Wimpfens gehört weiterhin zum "hessischen" Bistum Mainz.)
Das letztgenannte Datum legte es nahe, bei der erstmals durchgeführten Archivierung den Aktenschnitt ungefähr 1967/68 anzusetzen, was jedoch nicht immer so umgesetzt wurde bzw. werden konnte.
Das Archiv umfasst die Unterlagen des Ersten Pfarramts, das für Wimpfen im Tal und Wimpfen am Berg sowie die Gesamtgemeinde zuständig ist, und des Zweiten Pfarramts, dessen Kirchspiel das weiterhin zur Stadt Bad Wimpfen gehörende Dorf Hohenstadt und das zum 1. April 1952 nach Neckarbischofsheim umgegliederte Dorf Helmhof umfasst. Das Zweite Pfarramt bildet seit 1860 die selbständige Pfarrei Hohenstadt mit dem Filial Helmhof.
Die Kirchenbücher befanden sich in einem guten Zustand und auch die sehr umfangreichen Rechnungssachen, obwohl chronologisch völlig durcheinandergeraten, fallen durch ihre Vollständigkeit auf. Dagegen hat sich bei den Akten die Situation als hessische Exklave, die Tatsache, daß die Obrigkeit weit entfernt war, sehr stark niedergeschlagen. Die Akten befanden sich in einem total chaotischen und fragmentarischen Zustand. Dieses muß bei näherer Betrachtung bzw. bei der Arbeit mit den Archivalien des Pfarrarchivs beachtet werden.
Die Akten der "Älteren Abteilungen" wurden geordnet in Anlehnung an zwei ansatzweise vorgefundene Ordnungen, die bis ca. 1860 bzw. bis 1876 angelegt waren. Die Akten der "Jüngeren Abteilungen" wurden nach dem "Ordnungsplan für die Akten der evangelischen Pfarrämter des Großherzogtums Hessen (Registratur)" eingerichtet. Die Gliederungsziffern wurden, wenn inhaltlich genau zutreffend unter "Aktenzeichen" bei den Betreffen angegeben.
Die außerordentlich umfangreichen Rechnungssachen sind durch die Buchstaben a bis e weiter untergliedert. Deren Bedeutung ist der jeweiligen Verzeichnungseinheit zu entnehmen.
Die Kirchenbücher und der Band Nr. 52 (Photoalbum) befinden sich auf dem Pfarramt Bad Wimpfen I. Das gesamte übrige Material ist im Magazinraum des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gut untergebracht.
Januar 2000
Erich Heim
Redaktionelle Änderungen Oktober 2019
Uwe Heizmann
Wimpfen, seit 1930 "Bad" Wimpfen, besteht aus der älteren, auf den Ruinen eines römischen Kastells erbauten Talstadt ("Wimpfen im Tal") und der jüngeren, um eine staufische Kaiserpfalz entstandene jüngere Bergstadt ("Wimpfen am Berg"). Um 1300 wurde Wimpfen Reichsstadt. Von 1523 bis 1536 wirkte der Reformator Erhard Schnepf in Wimpfen. Jedoch dauerte es noch 20 Jahre, bis der Rat der Stadt 1546 Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation beauftragte. 1577 unterzeichnete Bürgermeister Hans Aff für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel. Die evangelische Kirchengemeinde hielt in der Cornelienkirche und in der Dominikanerkirche, die simultan auch von den Katholiken genutzt wurde, ihre Gottesdienste. Die Stadtkirche verblieb vorerst bei den Katholiken. Erst 1588, nachdem sich der überwiegende Teil der Bevölkerung zur Reformation bekannt hatte, erhielten die Lutheraner die Stadtkirche zugesprochen. Trotzdem hielt sich weiterhin eine katholische Kirchengemeinde, auch wenn kein Katholik mehr das Bürgerrecht erhielt.
Noch während der Verhandlungen für den Reichsdeputationshauptschluss besetzen im September bzw. Dezember 1802 die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Stadt bzw. das Stift Wimpfen und den Wormser Hof. Doch bereits im April 1803 trat Baden die Stadt Wimpfen an die Landgrafschaft, dem späterem Großherzogtum Hessen, ab.
Nach dem zweiten Weltkrieg verfügte die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945, dass Bad Wimpfen, das vollständig vom Gebiet des Landes Württemberg-Baden umschlossen war, künftig vom (badischen) Landkreis Sinsheim verwaltet werden sollte. Am 18. April 1952 erließ der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg, durch das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den (württembergischen) Landkreis Heilbronn umgegliedert wurde.
Die Anpassung der kirchlichen an die neuen Verhältnisse dauerte länger. Noch bis zum 31. Dezember 1967 gehörte die evangelische Gemeinde von Bad Wimpfen zur Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ab dem 1. Januar 1968 gehört die evangelische Kirchengemeinde zur Württembergischen Landeskirche und ist Teil des Kirchenbezirks Heilbronn. (Die katholische Kirchengemeinde Bad Wimpfens gehört weiterhin zum "hessischen" Bistum Mainz.)
===== Bestandsbeschreibung =====
Das letztgenannte Datum legte es nahe, bei der erstmals durchgeführten Archivierung den Aktenschnitt ungefähr 1967/68 anzusetzen, was jedoch nicht immer so umgesetzt wurde bzw. werden konnte.
Das Archiv umfasst die Unterlagen des Ersten Pfarramts, das für Wimpfen im Tal und Wimpfen am Berg sowie die Gesamtgemeinde zuständig ist, und des Zweiten Pfarramts, dessen Kirchspiel das weiterhin zur Stadt Bad Wimpfen gehörende Dorf Hohenstadt und das zum 1. April 1952 nach Neckarbischofsheim umgegliederte Dorf Helmhof umfasst. Das Zweite Pfarramt bildet seit 1860 die selbständige Pfarrei Hohenstadt mit dem Filial Helmhof.
Die Kirchenbücher befanden sich in einem guten Zustand und auch die sehr umfangreichen Rechnungssachen, obwohl chronologisch völlig durcheinandergeraten, fallen durch ihre Vollständigkeit auf. Dagegen hat sich bei den Akten die Situation als hessische Exklave, die Tatsache, daß die Obrigkeit weit entfernt war, sehr stark niedergeschlagen. Die Akten befanden sich in einem total chaotischen und fragmentarischen Zustand. Dieses muß bei näherer Betrachtung bzw. bei der Arbeit mit den Archivalien des Pfarrarchivs beachtet werden.
Die Akten der "Älteren Abteilungen" wurden geordnet in Anlehnung an zwei ansatzweise vorgefundene Ordnungen, die bis ca. 1860 bzw. bis 1876 angelegt waren. Die Akten der "Jüngeren Abteilungen" wurden nach dem "Ordnungsplan für die Akten der evangelischen Pfarrämter des Großherzogtums Hessen (Registratur)" eingerichtet. Die Gliederungsziffern wurden, wenn inhaltlich genau zutreffend unter "Aktenzeichen" bei den Betreffen angegeben.
Die außerordentlich umfangreichen Rechnungssachen sind durch die Buchstaben a bis e weiter untergliedert. Deren Bedeutung ist der jeweiligen Verzeichnungseinheit zu entnehmen.
Die Kirchenbücher und der Band Nr. 52 (Photoalbum) befinden sich auf dem Pfarramt Bad Wimpfen I. Das gesamte übrige Material ist im Magazinraum des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gut untergebracht.
Januar 2000
Erich Heim
Redaktionelle Änderungen Oktober 2019
Uwe Heizmann
Einleitung: Wimpfen, seit 1930 "Bad" Wimpfen, besteht aus der älteren, auf den Ruinen eines römischen Kastells erbauten Talstadt ("Wimpfen im Tal") und der jüngeren, um eine staufische Kaiserpfalz entstandene jüngere Bergstadt ("Wimpfen am Berg"). Um 1300 wurde Wimpfen Reichsstadt. Von 1523 bis 1536 wirkte der Reformator Erhard Schnepf in Wimpfen. Jedoch dauerte es noch 20 Jahre, bis der Rat der Stadt 1546 Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation beauftragte. 1577 unterzeichnete Bürgermeister Hans Aff für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel. Die evangelische Kirchengemeinde hielt in der Cornelienkirche und in der Dominikanerkirche, die simultan auch von den Katholiken genutzt wurde, ihre Gottesdienste. Die Stadtkirche verblieb vorerst bei den Katholiken. Erst 1588, nachdem sich der überwiegende Teil der Bevölkerung zur Reformation bekannt hatte, erhielten die Lutheraner die Stadtkirche zugesprochen. Trotzdem hielt sich weiterhin eine katholische Kirchengemeinde, auch wenn kein Katholik mehr das Bürgerrecht erhielt.
Noch während der Verhandlungen für den Reichsdeputationshauptschluss besetzen im September bzw. Dezember 1802 die Markgrafschaft Baden und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Stadt bzw. das Stift Wimpfen und den Wormser Hof. Doch bereits im April 1803 trat Baden die Stadt Wimpfen an die Landgrafschaft, dem späterem Großherzogtum Hessen, ab.
Nach dem zweiten Weltkrieg verfügte die amerikanische Militärregierung am 19. September 1945, dass Bad Wimpfen, das vollständig vom Gebiet des Landes Württemberg-Baden umschlossen war, künftig vom (badischen) Landkreis Sinsheim verwaltet werden sollte. Am 18. April 1952 erließ der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg, durch das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den (württembergischen) Landkreis Heilbronn umgegliedert wurde.
Die Anpassung der kirchlichen an die neuen Verhältnisse dauerte länger. Noch bis zum 31. Dezember 1967 gehörte die evangelische Gemeinde von Bad Wimpfen zur Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ab dem 1. Januar 1968 gehört die evangelische Kirchengemeinde zur Württembergischen Landeskirche und ist Teil des Kirchenbezirks Heilbronn. (Die katholische Kirchengemeinde Bad Wimpfens gehört weiterhin zum "hessischen" Bistum Mainz.)
Das letztgenannte Datum legte es nahe, bei der erstmals durchgeführten Archivierung den Aktenschnitt ungefähr 1967/68 anzusetzen, was jedoch nicht immer so umgesetzt wurde bzw. werden konnte.
Das Archiv umfasst die Unterlagen des Ersten Pfarramts, das für Wimpfen im Tal und Wimpfen am Berg sowie die Gesamtgemeinde zuständig ist, und des Zweiten Pfarramts, dessen Kirchspiel das weiterhin zur Stadt Bad Wimpfen gehörende Dorf Hohenstadt und das zum 1. April 1952 nach Neckarbischofsheim umgegliederte Dorf Helmhof umfasst. Das Zweite Pfarramt bildet seit 1860 die selbständige Pfarrei Hohenstadt mit dem Filial Helmhof.
Die Kirchenbücher befanden sich in einem guten Zustand und auch die sehr umfangreichen Rechnungssachen, obwohl chronologisch völlig durcheinandergeraten, fallen durch ihre Vollständigkeit auf. Dagegen hat sich bei den Akten die Situation als hessische Exklave, die Tatsache, daß die Obrigkeit weit entfernt war, sehr stark niedergeschlagen. Die Akten befanden sich in einem total chaotischen und fragmentarischen Zustand. Dieses muß bei näherer Betrachtung bzw. bei der Arbeit mit den Archivalien des Pfarrarchivs beachtet werden.
Die Akten der "Älteren Abteilungen" wurden geordnet in Anlehnung an zwei ansatzweise vorgefundene Ordnungen, die bis ca. 1860 bzw. bis 1876 angelegt waren. Die Akten der "Jüngeren Abteilungen" wurden nach dem "Ordnungsplan für die Akten der evangelischen Pfarrämter des Großherzogtums Hessen (Registratur)" eingerichtet. Die Gliederungsziffern wurden, wenn inhaltlich genau zutreffend unter "Aktenzeichen" bei den Betreffen angegeben.
Die außerordentlich umfangreichen Rechnungssachen sind durch die Buchstaben a bis e weiter untergliedert. Deren Bedeutung ist der jeweiligen Verzeichnungseinheit zu entnehmen.
Die Kirchenbücher und der Band Nr. 52 (Photoalbum) befinden sich auf dem Pfarramt Bad Wimpfen I. Das gesamte übrige Material ist im Magazinraum des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart gut untergebracht.
Januar 2000
Erich Heim
Redaktionelle Änderungen Oktober 2019
Uwe Heizmann
Evangelisches Pfarramt Bad Wimpfen mit Pfarramt Hohenstadt
25 lfd. m
Bestand
Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn
Hohenstadt, Bad Wimpfen, Landkreis Heilbronn
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:05 MESZ