Bischof Reinhard I. von Worms und Bischof Matthias von Speyer bekunden, dass sich zwischen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, Herzog Friedrich I. von Pfalz-Simmern, seinem Sohn Stefan sowie Pallas Spangel, "des pfaltzgraven prediger", Irrungen um die durch den Tod von Johann Beyer ledig gewordene Pfarrei zu Kirchberg im Mainzer Bistum gehalten haben. Der Kurfürst hatte das Präsentationsrecht beansprucht und Pallas Spangel präsentiert, Friedrich von Pfalz-Simmern hatte vermeint, wegen der unteren Grafschaft Sponheim dasselbe innezuhaben und seinen Sohn Stefan präsentiert. Gegen eine erste Teidigung durch die Aussteller hat der Kurfürst etliche Widersprüche vorgebracht, sich sodann bedacht und, auch aufgrund der besonderen Zuneigung, Freundschaft und Sippschaft zu Herzog Friedrich, zu den folgenden Artikeln seine Zustimmung gegeben: [1.] Herzog Stefan verbleibt bei der Pfarrei zu Kirchberg, wobei Pallas ihn daran ungeirrt lassen und seine Vertreter (procuratores) am päpstlichen Hof zu Rom instituieren soll, seine Rechte zu übergeben. [2.] Herzog Stefan überantwortet dem Pallas 80 Gulden jährlicher Pension aus den Gefällen der Pfarrei auf Lebenszeit, die ihm nach Worms oder Speyer gereicht werden sollen. Wird die Pfarrei andersweitig verliehen, soll diese Gülte unangetastet bleiben. [3.] Herzog Stefan soll die Pfarrei gemäß aller pfarrlichen Rechte und Gewohnheiten versehen, wobei insbesondere der Gottesdienst durch taugliche Vikare versehen werden soll. [4.] Herzog Stefan soll auf seine Kosten vom päpstlichen Stuhl eine mit Bulle versehene Bestätigung der Pension für Pallas binnen vier Monaten einholen und ihm überreichen. [5.] Erlangt er eine solche Bestätigung nicht, sind die Vertragsbedingungen dennoch einzuhalten, wobei Kurfürst Friedrich die Verleihung der Pfarrei bei der nächsten Vakanz zugestanden wird. [6.] Würde die Bestätigung erlangt, doch stünden die Einkünfte den Testamentsvollstreckern des Johann Beyer oder anderen nach Wortlaut seines Testaments zu - namentlich die Einkünfte der Pfarrei dem Erzbischof von Mainz für zwei Jahre - soll Pallas von Herzog Stefan und seinen Nachfolgern in der Pfarrei zunächst jährlich zu Martini 40 Gulden, ab dem Jahr 1479 sodann jährlich 80 Gulden erhalten. Meister Pallas soll darüber eine Verschreibung der drei Fürsten erhalten. [7.] Nachdem ein Gerücht (gemeyn rede) umgehe, dass die Pfarrei zu Kirchberg am päpstlichen Hof an jemand anders verliehen worden sei, versichern die Fürsten sich gegenseitigen Beistand, den Herzog Stefan darin einzusetzen. [8.] Zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Friedrich soll ein Vertrag bestätigt werden, wonach bei Vakanz durch den Tod oder die freiwillige Aufgabe des Inhabers, die Verleihung fortan abwechselnd stattfinden soll. Die Rechte Kurfürst Friedrichs, auch seines Sohnes Philipp und ihrer Erben, rühren dabei von der oberen Grafschaft Sponheim zu Kreuznach her.