Klage wegen nicht bzw. zu wenig gezahlter Türkensteuer, wie sie 1566 in Augsburg bewilligt worden war. Der Rat der Stadt hatte 1567 einen Anteil von 455 Batzen bezahlt. Diesen Betrag erachtete er aufgrund eines Vergleichs vom 26. Jan. 1556 mit der Äbtissin Catharina von Tecklenburg, dem zufolge er den „fünfhalben Teil“ der Abgaben aufzubringen hatte und dem gemäß schon in den Jahren 1557, 1562, 1563 und 1567 verfahren worden sein soll, als angemessen. Der Prozeß kam mehrfach für Jahre zum Erliegen, wurde 1621 neu aufgenommen und ruhte von 1658 - 1753 ganz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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