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Nolte Stenbrugen, auch genannt Nolte Vrundes, Vormund des Bertold und der Wyndele, seines verstorbenen Bruders Dietrich Kinder, versetzt aufgrund einer vom Vater herrührenden Schuldigkeit dem in Warburg wohnenden Clawes Myckemacke die unteren drei Morgen „Hofland“ aus einem eigenen fünf Morgen großen Landstück oberhalb des Gartens bei der Twistemühlenwarte für 34 rheinische Gulden. Von diesen fünf Morgen beziehen die Geistlichen von Geismar jährlich zwei Mark Rente. Es wird vereinbart, dass die Geistlichen diese Rente von den oberen zwei Morgen erhalten sollen. Rückkauf ist auf Michaelis (29. September) möglich, wenn er zuvor zwischen St. Johannistag (24. Juni) und St. Jakobstag (25. Juli) angekündigt worden ist. Sollte das Land gedüngt worden sein und sollten die Eigentümer Düngerecht daran haben, so sollen sie es nach Landesrecht behalten und die Hälfte des Ertrags verpachten, wie es zuvor gegolten hat. Der Aussteller bittet Heinrich den Meier, weltlichen Richter der Altstadt Warburg, um Besiegelung und benennt die Warburger Bürger Bertold Vrundes, Großvater der Kinder, und Tepele Hildebrandes als Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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