Otto und Engelbert Grafen in Tecklenburg verzichten auf Rat des Bischofs Conrad von Osnabrück und des Grafen Everhard von der Mark auf das Patronatsrecht über die Pfarrkirche in Westerkappeln und auf die dort gelegenen Haupthöfe [die ursprünglich zusammengehörenden Höfe Landmeier und Niemeyer zu Westerkappeln] zugunsten der Äbtissin Oda und des Konvents in Gravenhorst. Tecklenburg

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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