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Die Anlegung von Mündelgeldern aus der Erbschaft Wernicke
Enthält: Johan Everwin Wernicke, Vikar im Dom und an St. Martini, hat in seinem am 23.11.1757 errichteten, 1771 verkündeten Testament bestimmt, dass seine Nichte Theresia Zwoll, Frau Weinhändler Franz Bernard Coopman bzw. deren Kinder sein elterliches Haus am Roggenmarkt, mehrere Fass Wein und 400 Tlr. erhalten sollen, die sein Vetter, Weinhändler Johan Henrich Schmedding mit seinem Anteil bezahlen sollte; in einem Kodizill vom 29.3.1771 hat er angeordnet, dass die beiden Kinder seiner verstorbenen Nichte (Coopman ist wieder verheiratet) nur ein Legat von 1.400 Tlr. "aus seinem Weinkeller" erhalten sollten. Coopman bittet den Rat 1772, Schmedding anzuhalten, das Geld für seine Kinder anzulegen. Dieser will das Geld den Jesuiten oder dem Erbdrosten als Darlehn geben.