Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die Anlegung von Mündelgeldern aus der Erbschaft Wernicke
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Johan Everwin Wernicke, Vikar im Dom und an St. Martini, hat in seinem am 23.11.1757 errichteten, 1771 verkündeten Testament bestimmt, dass seine Nichte Theresia Zwoll, Frau Weinhändler Franz Bernard Coopman bzw. deren Kinder sein elterliches Haus am Roggenmarkt, mehrere Fass Wein und 400 Tlr. erhalten sollen, die sein Vetter, Weinhändler Johan Henrich Schmedding mit seinem Anteil bezahlen sollte; in einem Kodizill vom 29.3.1771 hat er angeordnet, dass die beiden Kinder seiner verstorbenen Nichte (Coopman ist wieder verheiratet) nur ein Legat von 1.400 Tlr. "aus seinem Weinkeller" erhalten sollten. Coopman bittet den Rat 1772, Schmedding anzuhalten, das Geld für seine Kinder anzulegen. Dieser will das Geld den Jesuiten oder dem Erbdrosten als Darlehn geben.