Eberhard von Blumberg, Heinrichs sel. Sohn, vergleicht sich mit der Stadt wegen mit ihr gehabter Spannungen; er darf seine Feste wieder aufbauen, sofern nicht der römische König oder ein Landfriede oder Bündnis dagegen ist, etwaigen Schaden, den er Rottweiler Bürgern in einem Krieg gegen Fürstenberg zufügen sollte, verpflichtet er sich zu vergüten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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