Jakob gen. Hügel, Sohn des + Johann (Hans) Jeger, schwört, hinter Johann Grafen zu Sp. in der Grafschaft wohnen zu bleiben mit Leib und Gut. Wird er abtrünnig, ist er ehrlos, treulos, sicherlos und meineidig. Der Graf und seine Amtleute können an Jakobs Leib und Güter greifen, wohin er auch kommt. Keinerlei Freiheit, Recht, Geleit, Bündnis oder Landfrieden, von Päpsten, Kaisern, Königen, Fürsten, Grafen, Herren, Rittern, Knappen oder Städten gegeben, soll ihn dagegen schützen. Johann bittet die Junker (1) Johann (Hans) vom Berg (Berge) gen. Meiser und (2) Gerlach von Allenbach um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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