Johann [V. Flugi], Bischof zu Chur, erteilt den Konsens zum Verkauf des halben Wein- und Kornzehnten zu Thüringen, der bisher der Früßmeßpfründe (Rückvermerk: Unser lieben Frau) in Bludenz zustand, durch Rudolf Kurz von Senftenau, Vogt der Herrschaft Bludenz, als Kollator und den Kaplan Jakob Tschug an Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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