Johann Caspar, Abt des Klosters Schwarzach, legt dagegen Verwahrung ein, daß das bei dem Junker Philipp von Liebenstein von den badischen Räten Sebastian Hornmold und David Hofmann entlehnte Kapital nicht in seine Hände gekommen und die unter seinem Namen dafür ausgestellte Obligation durch die badischen Räte erschlichen, sondern daß Hornmold das Geld zu sich genommen und solches zum Nutzen des Markgrafen Philipp II. von Baden-Baden verwendet worden

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...