Hans Boel aus Grafenberg, wegen Teilnahme an den Bauerunruhen aus Furcht vor Strafe landflüchtig gewesen, jedoch auf seine und seiner Frau und Kinder Bitten von Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg wieder begnadigt unter der Bedingung, ein "ziemlich gelt" an die fürstliche Kammer zu zahlen, sodann mit etlichen Tagen Turmhaft und der Buße belegt, künftig keine Waffen außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, gelobt eidlich, diesen Bedingungen nachzukommen, auch in Zukunft dergleichen Handlungen zu unterlassen und schwört U.