Der Steinmetz Weltz Steinmetz, der Zimmermann Konrad Müller, der Steinmetz Weiprecht Aschmann und der Zimmermann Heinrich Schmied ("Smydt"), alle vier Baugeschworene des Bischofs, des Domkapitels und der Stadt Würzburg, entscheiden im Auftrag des Würzburger Bischofs Gottfried [Schenk von Limpurg] Streitigkeiten zwischen dem Komtur der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Mu/e/nerstat") Jakob von Friedberg sowie Bürgermeister und Rat der Stadt wegen der der Kommende gehörenden Eisenhardsmühle. Sie legen die Höhe fest, bis zu der die Lauer an der Mühle gestaut werden darf und regeln wer welche Bereiche der Lauer zu reinigen hat und zu welchen Zeiten diese Reinigung zu erfolgen hat. Außerdem legen sie fest, dass Schwibbögen und andere Bauten über dem Bach eine bestimmte Höhe einzuhalten haben, damit das Wasser seinen freien Lauf hat und verbieten das Einbringen von Abfall und Schutt in den Bach durch die Bürgerschaft. Auf ihre Bitte siegeln Otto von Milz und Kraft Zobel. Geben am mitwoch nach vnsser lieben Frawen tag Verkundung 1454. Aussteller: Baugeschworene des Bischofs von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt