Der Kölner Erzbischof Hermann verpflichtet sich, Bernhard wg. allen Schadens etc. in der Angelegenheit Paderborner Bischofsstuhl zu entschädigen u. zu verteidigen. Bernhard verpflichtet sich u. seine beiden Söhne in der inserierten Urk. den Erzbischof, den Bernhards Bruder, Bischof Simon von Paderborn, zu seinem Coadjutor bestimmt hat u. nach seinem Tode zum Administrator des Bistums, zu unterstützen und die Schlösser des Stiftes, welche er amptzwiesze besitzt, an das Domkapitel zurückzugeben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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