Der Kölner Erzbischof Hermann verpflichtet sich, Bernhard wg. allen
Schadens etc. in der Angelegenheit Paderborner Bischofsstuhl zu entschädigen
u. zu verteidigen. Bernhard verpflichtet sich u. seine beiden Söhne in der
inserierten Urk. den Erzbischof, den Bernhards Bruder, Bischof Simon von
Paderborn, zu seinem Coadjutor bestimmt hat u. nach seinem Tode zum
Administrator des Bistums, zu unterstützen und die Schlösser des Stiftes,
welche er amptzwiesze besitzt, an das Domkapitel zurückzugeben.