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Visitation des Wismarer Tribunals
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Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 4 Das Tribunal zu Wismar
1692
Enthält: - Königliches Schreiben an die Landesregierung vom 9. März 1692, vorrangig wegen nichtappellabler Sachen, darunter das Kammerwesen - Schreiben des Rats und Stockholmer Hofgerichtspräsidenten Graf Gustaf Adolf De la Gardie an die Regierung vom 2. August 1692 wegen Fortsetzung und Beendigung der angefangenen Visitation - Notifikationsschreiben der Regierung an die bremischen Landräte vom 6. August 1692 - Schreiben des Kanzlers Joachim Christiani von Ehrenburg an die Regierung aus Wismar vom 22. August 1692 - Manualakten des Kanzlers vom 18. August 1688 bis 15. Januar 1689 zur Visitation des Tribunals (nach dessen Tod ausgeliefert) - Visitationsprotokolle vom 19. bis 25. August 1692, mit Beilagen, u.a. zur Präsentation von Tribunalsbedienten - Schreiben des Tribunals an die Regierung vom 29. Oktober 1692, mit beigefügtem gedruckten Visitationsrezess vom 17. Oktober 1692
Verzeichnung
Identifikation: Nebenlaufzeit von: 1688
Identifikation: Nebenlaufzeit bis: 1691
Ergänzungen: freier Text: siehe auch Nr. 1137
Index-Gruppe: frei: GND:20325314:Ehrenburg, Joachim Christiani von
De la Gardie, Gustaf Adolf Graf, Rat, Hofgerichtspräsident Christiani von Ehrenburg, Joachim, Kanzler
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.