Urfehde Nr. 52
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7125
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1524 Oktober 22, Samstag nach St. Galli
Regest: Jörg Eplin der Kartenmacher (= Verfertiger von Spielkarten), Bürger zu Rewtlingen, bekennt, dass er ins Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen gekommen ist, weil er gegen Erasmus Schmid von Ravenspurg an offenem, freiem Markt gezückt und ihn von hinten und unversehens böslich wund geschlagen und einen solchen Streich auf ihn getan hat, dass er, wenn der Allmächtige den Schmid nicht bewahrt hätte, ihn mordlich vom Leben zum Tod gebracht hätte. Darum hätten die Herren von Rewtlingen ihn mit Recht an seinem Leib und Leben gestraft, wie sie ihm auch darum Recht ergehen lassen wollten. Er hat das aber verkiest (= abgelehnt) und durch Bitten erlangt, dass die Herren die peinliche leibliche Straf, die er verdient hätte, in eine Geldstraf umgewandelt und ihn aus dem Gefängnis ledig gelassen haben. Er hat einen Eid geschworen, wegen des Handels und Gefängnisses gegen die Herren von Rewtlingen und jedermann ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will für die gnädige Ledigung den Herren Dank sagen und beweisen. Wenn er Eid und Urfehde nicht hielte, so soll er heissen und sein ein treuloser, brüchiger (= wortbrüchiger), meineidiger und schädlicher Mann, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johannes Nippenburger genannt Stunder, wohnhaft zu Rewtlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ