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Der Propst von Ellwangen stimmt dem Verkauf der unteren Mühle zu Röhlingen (Rohling) samt dem Mühllehen durch Elisabeth von Pfahlheim (Pfahlheim (Pfalhein)) an Albrecht von Schwabsberg (Swabsperg) als Lehnsherr zu.
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Der Propst von Ellwangen stimmt dem Verkauf der unteren Mühle zu Röhlingen (Rohling) samt dem Mühllehen durch Elisabeth von Pfahlheim (Pfahlheim (Pfalhein)) an Albrecht von Schwabsberg (Swabsperg) als Lehnsherr zu.