Kuno, Herr zu Winneburg und Beilstein, der Jerusalem besuchen will, reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn in den pfalzgräflichen Erbschirm aufnimmt. Der Pfalzgraf stellt Kunos Herrschaft, Ehefrau, die Schlösser Winneburg und Beilstein, dessen Dörfer, Leute, Einwohner, Angehörige und alles Seinige unter den pfalzgräflichen Schirm. Dazu erneuert Kuno die Öffnung, die Philipp und seine Vorfahren dort bereits gehabt haben. Für den Schirm sollen seine armen Leute und Einwohner jährlich 25 Malter Hafer nach Kirchberger Maß an den Truchsessen zu Kirchberg entrichten. Kuno überstellt die beiden Schlösser vor seiner Abreise dem Pfalzgrafen, der sie auf Kunos Unkosten mit Amtleuten besetzen wird. Bei der Rückkehr werden die Schlösser zurücküberstellt, die Erböffnung und der Schirmhafer bleiben. Bei Nichtrückkehr oder fehlenden Leibeserben fällt ein Viertel der Herrschaft an den Pfalzgrafen, die anderen drei Teile gehen an Kunos Vetter Heinrich von Fleckenstein, Herrn zu Dagstuhl. Der Pfalzgraf soll das Wittum der Ehefrau schützen. Kuno verpflichtet sich, keinen Amtmann, Keller, Diener oder Knecht in die beiden Schlösser aufzunehmen, ehe diese nicht die Verschreibung einzuhalten geschworen haben. Für all das nimmt Philipp Kuno zu seinem erblichen Diener auf, dass dieser dem Pfalzgrafen nach Vermögen bei Nöten, Kriegen und Geschäften beisteht. Der Pfalzgraf kommt dabei für Futter, Mahlzeiten, Nagel und Eisen auf und soll für Kriegsschäden einstehen, was bei Nichteinigung durch die beteiligten Hauptleute, den Hofmeister und Marschall entschieden wird. Philipp lässt Kuno jährlich 100 Malter Hafer und ein Hofkleid zukommen, wie es auch bei anderen Seinesgleichen zu Heidelberg der Fall ist. Kuno gelobt Huld und Treue. Siegelbittzeugen: Friedrich von Rüdesheim der Junge und Nikolaus Braun (Brun) von Schmidtburg.