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Straßburg: J. G. Furderer, baden-durlachischer Kommissär, und Jakob Friedrich Bock von Blesheim und Gerstheim vergleichen sich dahin, dass der letztere für einen Schuldbrief Markgraf Christophs von Baden von 1502 über 1000 Gulden und einen solchen des Markgrafen Ernst von Baden von 1545 über 600 Gulden an Kapital und Zinsen 2500 Gulden erhalten soll. (französisch)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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