Propst Gerard von Aachen präsentiert dem Kapitel B. M. anstatt des Laien Heinrich Tolleneer, Bastard des Kanonikers und Scholasters Heinrich von Oppenheym zu St. Kunibert in Köln, dem er vorher Kraft des ihm zustehenden Kollationsrechts das Matrikularamt (matricularia, Rollamt) des Stifts, nach dem Ableben des früheren Inhabers, des Klerikers Peter, Sohn des Meisters Martin Bartscherer, übertragen, wegen des Ersteren unwürdigen und unsittlichen Verhaltens (der geheiratet und dazu seine schwangere Frau, innerhalb der Immunität, schwer mißhandelt) und weil die Versehung der Stelle durch einen Laien ohnehin den Lütticher Synodialstatuten wie den Bräuchen des Kapitels zuwider sei, nunmehr dem Kleriker Tilman de Berghe und ersucht danach um dessen Zulassung zu seinem neuen Amt. Datum sub anno nativitatis domini Millesimo C. C. C. quinquagesimo quarto, feria tercia proxima post festum b. Laurentii martyris.