Erzbischof Hermann IV. von Köln verspricht Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass er diesem 14.000 oberländische, rheinische Gulden aushändigen wird, die einerseits dadurch zustande kommen, dass dieser Schloss, Stadt und Zoll zu Kaiserswerth gegen Geld innegehabt hatte, und andererseits dadurch, dass dieser von Erzbischof Ruprecht von Köln 10.670 Gulden verschrieben bekommen hat, mit denen er [korrekt: sein Vater Friedrich I.] dann Bischof Reinhard von Worms und den Ritter Wolf [Kämmerer] von Talberg (+), als sie in Geschäften des Stifts Köln gefangen genommen waren, ausgelöst hat. Zunächst sollen 10.000 Gulden in einer Summe gegen Quittung zum nächsten Egidiustag [= 1.9.] zu Köln ausgezahlt werden, wobei Philipp dann Kaiserswerth mit aller Zugehörung und den alten Verschreibungen dem Kölner Stift zurückgeben und die dortigen Leute ihrer Gelübde ledig sagen soll. Die übrigen 4.000 Gulden werden in Raten vom Zoll zu Kaiserswerth gezahlt und jeweils zu St. Martin [= 11.11.] zu Köln ausgerichtet ohne Kosten für den Pfalzgrafen oder seine Erben und ohne Hindernis. Die erste Rate über 1.000 Gulden erfolgt 1483, die zweite in gleicher Höhe ein Jahr später und die dritte über 2.000 Gulden im Jahr 1485. Für jede säumige Zahlung wird eine Strafe von 2.000 Gulden, ebenfalls auf den Zoll zu Kaiserswerth verschrieben, fällig. Die dortigen Zöllner werden angehalten, dass diese Auszahlungen Vorrang for allen anderen haben. Sollten alle Raten und Strafen nicht gezahlt werden, erhält Philipp das Recht gewaltsam gegen die Kölner Ländereien, Leute und Güter vorzugehen, bis die entsprechende Geldsumme mit Strafen und Kosten ausgerichtet ist, wobei ihn nichts hindern soll. Bezüglich dieses Briefs soll Philipp vor Gericht im Recht und die Kölner Erzbischöfe und das Kölner Domstift im Unrecht sein. Dekan und Kapitel des Kölner Domstifts willigen in all dies ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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