Kaiser Rudolf II. belehnt Marx v. Neuhausen, Sohn des Wilhelm v. Neuhausen, zugleich als Lehensträger seines Bruders Philipp, mit der Hälfte des Schlosses und Dorfes Neuhausen, enthaltend 234 Jauchart Acker, 37 Tagwerk Wiesen usw., mit zwei Teilen des Kirchensatzes und einem Hof zu Neuhausen. [Unter- und auf dem Umbug]: 3 Unterschriften und der Vermerk: "Commissio Sacrae Caesareae Maiestatis in Consilio"