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Maximilian Graf von Curney, Herr zu Hochstraten und Witzhuesen (oder Wittenhorst?) wegen Zechprellerei festgenommen, aber Urfehde
Enthält: Maximilian Graf von Curney, Herr zu Hochstraten und Witzhuesen (oder Wittenhorst?), ist vor kurzem in Münster gewesen und im "Gulden Arm" abgestiegen, wo er flott gelebt hat, ohne zu bezahlen. Als er nach Soest ausrückte, wo er im "Spiegel" einkehrte, folgte ihm die Wirtin aus dem goldenen Arm; er stellte sie zufrieden und kehrte nach Münster zurück. "Aus allerlei argwönigen Verdenken" setzte ihn hier der Rat am Elisabethtag 1547 fest. Der Rat hält ihn zunächst für einen Betrüger und teilt das Vorstehende dem Rat in Soest mit, da er gehört hat, dass in Soest die Spießgesellen des Festgenommenen wegen Straßenraubs verhaftet sind; er bittet um Mitteilung vom Stande der Untersuchung. Eine Antwort des Rats in Soest ist nicht bei den Akten. Der Graf wird am 28.11.1547 zur Herberge vergleidet und schwört am 30.11.1547 Urfehde, wobei er erklärt, dass er sich aus Unbesonnenheit verdächtig gemacht habe. Bürgschaft für ihn leistet Herman Snehagen. Gleichzeitig mit ihm schwört Herman Dorfhoff, anscheinend sein Diener, Urfehde; sein Vater Johan Dorhoff, wohnhaft bei Dortmund, verbürgt sich. Zeugen sind Herman Snehagen, Rotger ten Vorwerk gen. von der Horst, Johan Schenckel, Berndt Nordinck und Thonies Berchtorp. Nach seiner Angabe ist der Graf der jüngste von 3 Brüdern. Der älteste, Philipp, ist Statthalter von Geldern, der zweitälteste Karl ist oberster Rat am kais. Gericht in Brüssel. Wie er weiter dem Rat angibt und an eine "Moin" schreibt, hat er dem Martin von Rossen und dem Prinzen von Oranien in Frankreich gedient. Als Diener des Herrn von Well im Lande von Kassel hat er sich der neuen Lehre zugewandt und sich mit einer Nonne verheiratet. Diese hat ihn um sein Hab und Gut gebracht und in Amsterdam verlassen. Er bittet seine "Moie" um Verzeihung und Geld.