Hans Zeyr d.J. aus Oppelsbohm, zu Winnenden gef., weil er "mutwillig und vermessen" die obrigkeitlich verordneten Nachtwächter geschädigt und wund geschlagen hatte, deshalb zu zwei "großen Freveln" und zum Verbot des Waffentragens verurteilt, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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