Anfertigung der Matrikel von den Rittergütern des Kreises Jerichow II in Bezug auf den Artikel 3 der Verordnung vom 17. Mai 1827 und das Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände der Provinz Sachsen und Kreisordnung sowie Wahl der Kreisdeputierten und allgemeine Kreisangelegenheiten