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Bürgel: Gottfried III. von Eppstein stimmt als deren Lehnsmann gegenüber dem Dekan und dem ganzen Kapitel der Mainzer Kirche St. Peter zu, daß Rup...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.25 Bürgel
1290 Dezember 8
Mainz, St. Peter
Pergament; abhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum anno domini 1290 VI. idus decembris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgel: Gottfried III. von Eppstein stimmt als deren Lehnsmann gegenüber dem Dekan und dem ganzen Kapitel der Mainzer Kirche St. Peter zu, daß Rupert von Sachsenhausen (Saxenhusen) als Vetter des Hartmud, eines Eppsteinschen Gefolgsmanns, das von ihm als Lehen besessene Drittel der Vogtei zu Bürgel an St. Peter für einen nicht näher bezeichneten Geldbetrag (certa pecunie quantitate) verkauft.