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Bürgel: Gottfried III. von Eppstein stimmt als deren Lehnsmann gegenüber dem Dekan und dem ganzen Kapitel der Mainzer Kirche St. Peter zu, daß Rup...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.25 Bürgel
1290 Dezember 8
Mainz, St. Peter
Pergament; abhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum anno domini 1290 VI. idus decembris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgel: Gottfried III. von Eppstein stimmt als deren Lehnsmann gegenüber dem Dekan und dem ganzen Kapitel der Mainzer Kirche St. Peter zu, daß Rupert von Sachsenhausen (Saxenhusen) als Vetter des Hartmud, eines Eppsteinschen Gefolgsmanns, das von ihm als Lehen besessene Drittel der Vogtei zu Bürgel an St. Peter für einen nicht näher bezeichneten Geldbetrag (certa pecunie quantitate) verkauft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.