Propst Ulrich [Krafft] und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm [abgegangen, Bereich Wengengasse 6-10] verleihen Bernhard Buntz von Altheim ("Althain") [Alb/Alb-Donau-Kreis] ihren Hof in Altheim zu Erbrecht. Dieser liefert davon dem Stift jährlich 8 Imi Roggen, 8 Imi Fesen und 8 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn. Der Beliehene und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof unter Vorbehalt der dem Stift daran zustehenden Rechte veräußern. Bei Besitzerwechseln steht dem Stift von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 5 rheinischen Gulden und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe zu.