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Testament der Gertrud Buck, vom 8. Mai 1607, verkündet am 19. Januar 1608.
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Enthält: Sie ist die natürliche Tochter des Johan Buck, Kanonikus am alten Dom, und der Anna Volmers. Als Erben werden eingesetzt ihre Geschwister Elsken, Enken und Johan Buck. Vermächtnisse erhalten 1. ihre Mutter und ihr Brüderchen Johan Wermelinck und ihr Schwesterchen Katharina Wermeling, sowie ihr Stiefvater Johan Wermelinck, 2. ihre Modder Elsken Poekes, 3. ihr Vetterchen Albrecht, Sohn der Liseken Volmers. - Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt der Ratsverwandte Andreas Wilckinghoff u. ihr Schwager Arndt Paue. Zeugen: Johan Heselman u. Paul Pothoff. Von Rats wegen: Johan Schonebeck. Notar: Herman Flöge. Beilage: Herman Voss, Dechant an St. Pauli, u. Johan Bischopinck, Kanonikus an Martini, die Testamentsvollstrecker des Kanonikus Johan Bock, erklären das vorstehende Testament für richtig in einer Eingabe, welche dem Rat durch den Notar Johan Francke zugestellt wird.