Die Eheleute Johann Gotthard zu Thalheim reversieren dem Wilhelm von Langenbach zu Burbach und dessen Ehefrau Juliana von Hoenberg ihre Belehnung mit der Mühle 'auf der Elb obig dem Ziegen forth' nebst Zugehörungen, sowie aus dem Hof zu Thalheim nebst Zugehörungen und geloben alle Bedingungen der Belehnung zu beobachten unter Verpfändung benannter Grundstücke.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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