Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt für sich und seine Erben der Stadt Kirchberg ihre Freiheiten, Gewohnheiten und Privilegien wegen seines Viertels an Burg und Stadt Kreuznach und der vorderen Grafschaft Sponheim, das Graf Johann V. von Sponheim (+) an des Ausstellers Vater Pfalzgraf Ludwig III. (+) auf Wiederkauf verkauft hatte. Solange der Aussteller und seine Erben das Viertel innehaben, wollen sie die Stadt Kirchberg bei ihren genannten Freiheiten, die ihnen von den Grafen von Sponheim und von Gräfin Elisabeth von Sponheim und Vianden (+) verliehen worden waren, schirmen und ihnen dies vor Inbesitznahme geloben, schwören und urkundlich bestätigen.