Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt für sich und seine Erben der Stadt Kirchberg ihre Freiheiten, Gewohnheiten und Privilegien wegen seines Viertels an Burg und Stadt Kreuznach und der vorderen Grafschaft Sponheim, das Graf Johann V. von Sponheim (+) an des Ausstellers Vater Pfalzgraf Ludwig III. (+) auf Wiederkauf verkauft hatte. Solange der Aussteller und seine Erben das Viertel innehaben, wollen sie die Stadt Kirchberg bei ihren genannten Freiheiten, die ihnen von den Grafen von Sponheim und von Gräfin Elisabeth von Sponheim und Vianden (+) verliehen worden waren, schirmen und ihnen dies vor Inbesitznahme geloben, schwören und urkundlich bestätigen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt für sich und seine Erben der Stadt Kirchberg ihre Freiheiten, Gewohnheiten und Privilegien wegen seines Viertels an Burg und Stadt Kreuznach und der vorderen Grafschaft Sponheim, das Graf Johann V. von Sponheim (+) an des Ausstellers Vater Pfalzgraf Ludwig III. (+) auf Wiederkauf verkauft hatte. Solange der Aussteller und seine Erben das Viertel innehaben, wollen sie die Stadt Kirchberg bei ihren genannten Freiheiten, die ihnen von den Grafen von Sponheim und von Gräfin Elisabeth von Sponheim und Vianden (+) verliehen worden waren, schirmen und ihnen dies vor Inbesitznahme geloben, schwören und urkundlich bestätigen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 48
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1463 April 14 (uff donrstag nach dem heiligen ostertag)
fol. 40r-40v
Urkunden
Ausstellungsort: Kreuznach
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Bestetigung der von Kirperg fryheit von des verpfanten vierdenteyls wegen daselbst von graff Johansen von Spanheym". Auf fol. 41v Vermerk, dass die Städte Kreuznach und Kirchberg zu den vorangegangenen Urkunden bzgl. der Bestätigung ihrer Privilegien einen besiegelten Revers ausgestellt haben.
Bad Kreuznach KH
Kirchberg SIM
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:12 MESZ
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