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Die von der bayerischen Regierung getroffenen Maßregeln gegen Verbreitung der Cholera an den Grenzen gegen Böhmen, Salzburg, Tyrol und Vorarlberg, dann den östlich gelegenen Teilen Preußens etc. die österreichische Beschwerde wegen Verkehrsbeschränkungen. Maßregeln des Stadtrats Leipzig wegen der Michaeli-Messe. Verfügung wegen des österreich. Verbots verschiedener Teegattungen vom 31. August. Der Stand und Verlauf der Krankheit in Österreich. Vollzug der diesseit. Verfügung vom 16. Aug. 1831, an den Grenzen gg. Tyrol und Vorarlberg vom 31. Aug. 1831. Die Einleitung zur Aufstellung eines ferneren österreich. Cordons. Den Ausbruch der Cholera in Berlin und Charlottenburg. Den Vollzug der Verordnung vom 24. Juni 1831 auf alle Reisenden, Tiere und Waren, die aus Preußen diesseits der Oder kommen vom 3. Sept. 1831, die Reklamation der österr. Regierung wegen der Kontumaz-Zeit. Mitteilung der diesseitigen Verordnungen an die sardin. Regierung. Die Maßregeln der französ. Regierung. Die Couriersendungen an der Grenze. Aufstellung eines Sicherheitscordons von Hof bis Thann v. 10. Sept. 1831. Die Cholera in Emden. Der Gesundheitszustand in Wien und Stand der Krankheit in Österreich. Die Aufstellung eines französischen Kuriers zu Simbach vom 13. Sept. 1831. Erkundigungen über die Sanitätsmaßregeln von Seite Kurhessens in Bezug auf den Schleichhandel. Einfuhr des Regierungsverfahrens bei den Taxisschen Posten. Ausstellung der gesundh. Zeugnisse von der Stadt Hamburg. Einsendung der Verordnungen von mehreren fremden Regierungen (Konv. V)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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