Graf Konrad von Tübingen (Tüwingen) bestätigt, dass er durch Friedrich Herter von Dusslingen (Tußlingen), Heinrich von Hailfingen (Halvingen) und Konrad Vol von Wildenau (Wildenowe) mit dem Kloster Bebenhausen dahin verglichen worden sei, dass eine Hofreite zu Kayh (Gehay) mit Zugehörungen an Häusern, Scheuern, Keltern, Gärten etc. von ihm frei seien, das Kloster aber außerhalb derselben nicht bauen und die Kelter nur für sich gebrauchen solle, sowie dass die zu des Klosters Hof in Reusten (Rusten) gehörigen Mähder und Wiesen, welche teils im Schönbuch liegen, teils früher dem Heinrich von Müneck (Müenege) gehörten, dem Kloster ebenfalls allein folgen sollen, während eine Vergrößerung der Wiesen allein dem Grafen zu Gute kommen würde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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