Erzbischof Johann Ludwig zu Trier beurkundet, Heinrich Herr zu Isenburg und zu Grenzau und dem Graf Johann zu Sayn, Herr zu Homburg, Montclair und Meinsberg, nachdem er von ihnen beiden so viel erhalten, dass er die wegen des Filtzbrunnens, den der erstere in sein Schloss Grenzau geführt und der nach der Behauptung des letzteren auf seiner Hoheit liegen soll, zwischen ihnen entstandenen Irrungen gütlich beizulegen versuchen soll, so habe er mit ihnen abgeredet, weil er dermalen durch andere wichtige Geschäfte verhindert sei, dass durch diesen Stillstand bis zu seiner künftigen Tagsatzung keinem dadurch ein Nachteil entstehen, oder ein Recht vergeben sein solle.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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