Gerhard, Erzbischof von Mainz, befiehlt allen Äbten, Pröpsten, Dekanen und Rektoren der Kirchen, die Brüder des Ordens der h. Maria vom Berge Karm...
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Urk. 32, 3
Urk. 32, A II Kassel, Karmeliterkloster
Urk. 32 Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II]
Karmeliterkloster Kassel - [ehemals: A II] >> 1280-1374
1292
Ausfert. Pergt., das an Pergamentstreifen angehängte Siegel ist ab. - Rückw. Rubrum d. 14. Jahrh.: Decem dies indulgentiarum omnibus vocantibus seu nominantibus nos fratres b. Marie.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Spire, anno 1292.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerhard, Erzbischof von Mainz, befiehlt allen Äbten, Pröpsten, Dekanen und Rektoren der Kirchen, die Brüder des Ordens der h. Maria vom Berge Karmel, die aus Gnade des Papstes und auf Anordnung ihres Generalkapitels das wollene Pallium (stripeticum pallium) mit einem weißen Mantel zum Zeichen ihres Ordens (pro signo sue religionis) vertauscht haben, zu fördern und dahin zu sehen, daß sie allgemein als 'fratres b. Marie' oder 'fratres domine nostre' angeredet werden. Er erteilt ferner allen Gönnern der Brüder, die sie mit solchem Titel nennen, in seiner und seiner Suffragane Diözese einen Ablaß von 10 Tagen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 598.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gerhard, Erzbischof von Mainz, befiehlt allen Äbten, Pröpsten, Dekanen und Rektoren der Kirchen, die Brüder des Ordens der h. Maria vom Berge Karmel, die aus Gnade des Papstes und auf Anordnung ihres Generalkapitels das wollene Pallium (stripeticum pallium) mit einem weißen Mantel zum Zeichen ihres Ordens (pro signo sue religionis) vertauscht haben, zu fördern und dahin zu sehen, daß sie allgemein als 'fratres b. Marie' oder 'fratres domine nostre' angeredet werden. Er erteilt ferner allen Gönnern der Brüder, die sie mit solchem Titel nennen, in seiner und seiner Suffragane Diözese einen Ablaß von 10 Tagen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 598.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ