Michel Gans (Ganns) von Altheim beurkundet, dass er von dem ehrenhaften Hans Hettinger, Bürger und Ratsmann zu Horb, seinen Hof zu Altheim mit Haus, Hofreite, Scheuer, Äcker, Gärten, Wiesen und allem Zubehör, wie dieser Hof nach etlichen alten und besiegelten Urkunden an Hans Hettinger gekommen ist und und kürzlich vor den ehrbaren und bescheidenen Schultheißen und Ratsherren zu Altheim mit einer sich in den Händen von Hans Hettinger befindenden Beschreibung erneuert wurde, als Erblehen zu folgenden Bedingungen empfangen hat: [1] Der Aussteller, seine Erben und Nachkommen sollen diesen Hof mit allen Gütern, Begreifungen, Rechten und Zugehörungen innehaben und nutznießen, alle Stücke und Güter in gutem Zustand erhalten, nicht beschweren, versetzen, zertrennen und verteilen in Erbfällen, keine Neuerungen aufkommen lassen und den Hof und alle Güter mit Untergängen, Marksteinen, Zäunen, Gräben und anderen Sachen rechtfertigen, handhaben und vertreten und alle Abgaben leisten. Wenn sie diese Bestimmungen übergehen und verletzen, können der Lehenherr, seine Erben und Nachkommen den Hof als heimgefallenes Lehen wieder einziehen und jemand anderen damit belehnen. [2] Der Aussteller, seine Erben und Nachkommen sollen dem Bürgermeister Hans Hettinger, seinen Erben oder Nachkommen jährlich am 11. November (uff Sant Martins des heilligen bischoffs tag), acht Tage davor oder danach 9 Malter Veesen und 6 Malter Hafer trockener Frucht in Kaufmannsgüte und Horber Maß und Währung sowie 5 ß und 2 Hühner in seinen Fruchtkasten in Horb unabhängig von Hagelsturm, Missernte, Regen, Frost, Ungewitter und allen anderen Ereignissen liefern. [3] Wenn der Aussteller oder seine Erben über kurz oder lang ihre Gerechtigkeit an diesem Hof verkaufen wollen, sollen sie es vorher dem Bürgermeister Hans Hettinger, seinen Erben und Nachkommen mitteilen und einen dazu geeigneten und geschickten Maier benennen, den Hof von ihnen empfangen und nach Inhalt dieser Urkunde dafür Gelübde und Versprechen leisten. Bei jedem Lehenfall soll der Hof von dem Bürgermeister Hans Hettinger, seinen Erben oder Nachkommen mit einer Gans empfangen werden. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Zu diesem Hof gehören folgende in der Erneuerung enthaltene Stücke und Güter: [1] Haus, Hof, Hofreite, Scheuer und Gesäss mit dem Garten und aller Gerechtsame bei der Kirche, das oben an die Kirchenzwingmauer, unten an die Allmende und hinten an seine andere Hofstatt und das Gärtlein, das der Witwe Agatha Klesin gehört hat. [2] 22 Jauchert in der ersten Zelge über der Breitbang (Braittenbangkh). [3] 16 Jauchert Acker in der anderen Zelge auf dem Bol (Boll). [4] 23 1/2 Jauchert Acker in der dritten Zelge über der Halden. [5] 5 1/2 Mannsmahd Wiese. [6] 4 kleine Wiesen (wißbletz).