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Landgraf Heinrich [III., "der Reiche"] leiht Herman [III.] und Georg Riedesel, Gebrüder, seien Erbmarschällen, heimlichen und lieben Getreuen und ...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1471 Juli 9
Ausfertigung, Pergament (28,0 x 55,0 cm) mit anhängendem Siegel (Bild durch Druckabrieb etwas unleserlich)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: am dinstag neest nach Sanct Kilians tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich [III., "der Reiche"] leiht Herman [III.] und Georg Riedesel, Gebrüder, seien Erbmarschällen, heimlichen und lieben Getreuen und ihren Leibslehenserben, die Güter, die ihr Vater, Herr Herman [II.] Riedesel (Ritesel) selig, und sie von seinem Herrn und Vater selbst zu Lehen gehabt haben, nämlich das Schloss Eisenbach (Eysenbach) und seine Zubehörungen (wie Nr. 866 Abweichungen: die von Eisenbach, Dietherich Hugk, Wartenbergsche, Nentthenstrud, Eichelnbergk, Fleischeberg, "Sonnenberg mit Holz und felte, besuchte und unbesuchte, item zu Angerspach einen hoiff, item ein gud doselbes, genant Schorpachs gud, item die Kebegasßen zu Angerßpach, als sie lyet, mit aller zubehorunge, besuchte und unbesuchte" - diese Stücke waren 1459 wohl nur durch Versehen ausgefallen -, Moitrichs, Heilgimbach, Wachinhusen, Mese, die von Eisenbach, Hurermolen zu Angerßpach, Rodolfs, Strenrade, Wartenberge, Fritz von Wartenberg, von dem Obern Thor, Obirn Luternbach, Reynboldis, die Kuder von Angerspach, Enczinrade, Dornesassen, Loiczen Mamenberg, die von Fischborne zu Alsvelt, locze Momenberg, Herbraches, Kouczes, Henrich und Johan Gutteln, Dodelnburges Wildungen, Troigelnrad, Zciegenhain). Statt "Item das Dorf Bernshusen und das Gerichts daselbes" fährt der Lehenbrief fort: "(37) Darzu han wir ine geluhen ein halpteil an dem Sehe zu Grebenhain, (38) item und ouch zwenzig gulden geltis jerlichs uß unser kelnerie zu Grunenberg uff sanct Mertins tag fellig, (3)9 item und zwolff gulden geltis uß unserm torf zu Kirchtorff, auch alles manlehin".
Vermerke (Urkunde): Siegler: Landgraf Heinrich III. Siegelankündigung: "han wir vnser Ingesig(e)l hiran thun hengken" Siegel (d = 37), drei separate Schilde in der Stellung 1:2, zentral das hessische Stammwappen (hessischer Löwe), seitlich links darunter das Wappen der Grafschaft Ziegenhain, seitlich rechts darunter das Wappen der Grafschaft Nidda, beide Schilde berühren die äußere Siegelbegrenzung, auf der oberen Schildkante des hessischen Stammwappens Helm mit großer Helmzier (Büffelhörner mit sieben Lindenzweigen pro Seite besteckt) und geschwungene Helmdecken, oberhalb des Helmes – zwischen den Büffelhörnern – ein fünfstrahliger Stern sowie links und rechts der Helmzier jeweils zwei kleine fünfstrahlige Sterne platziert Umschrift: S(igillum): hinrici: de(i): gr(atia) / * * * / lantgravi: hass(ie):
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1122
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.