Karl Joseph von Österreich [durchgestr., verb.] Johann Kaspar [von Ampringen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, erlaubt Johann Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) wie schon sein verstorbener Amtsvorgänger Leopold Wilhelm von Österreich dessen Vater Wolf Christoph [durchgestr., verb.] Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) am 8. Juli 1640 [durchgestr., verb.] 1642, in dem Gebiet, das zwischen dem vor Oedheim (Ödheimb) am Lerchenberger Wald entlang zum Hof Lautenbach zuführenden Weg und dem von da die Wiese entlang bis zur Markung Kochendorf hinabfließenden Bach liegt, sowie in den Jagstfelder und Hagenbächer Wäldern sowie im Seetal (Seethal), nicht aber in den übrigen Wäldern des Amts Scheuerberg, zu jagen (Klein weidwerckh). Er soll jedoch für einen oder zwei Tage mit der Jagd aussetzen, falls der Hauskomtur zu Horneck (Horneckh) in diesem Bezirk Hochwild entdecken sollte.
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Karl Joseph von Österreich [durchgestr., verb.] Johann Kaspar [von Ampringen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, erlaubt Johann Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) wie schon sein verstorbener Amtsvorgänger Leopold Wilhelm von Österreich dessen Vater Wolf Christoph [durchgestr., verb.] Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) am 8. Juli 1640 [durchgestr., verb.] 1642, in dem Gebiet, das zwischen dem vor Oedheim (Ödheimb) am Lerchenberger Wald entlang zum Hof Lautenbach zuführenden Weg und dem von da die Wiese entlang bis zur Markung Kochendorf hinabfließenden Bach liegt, sowie in den Jagstfelder und Hagenbächer Wäldern sowie im Seetal (Seethal), nicht aber in den übrigen Wäldern des Amts Scheuerberg, zu jagen (Klein weidwerckh). Er soll jedoch für einen oder zwei Tage mit der Jagd aussetzen, falls der Hauskomtur zu Horneck (Horneckh) in diesem Bezirk Hochwild entdecken sollte.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 342 U 173}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 342 Deutscher Orden: Kommende Horneck/Neckaroberamt (ab 1788)
Deutscher Orden: Kommende Horneck/Neckaroberamt (ab 1788) >> Urkunden >> 1641-1666 >> Johann Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) bestätigt, daß Johann Kaspar [von Ampringen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, ihm, ebenso wie dies dessen Amtsvorgänger ihm und seinem verstorbenen Vater Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf mit der Urkunde von 1642 Juli 8 erlaubt hatte, das Recht erteilt hat, in dem in der wörtlich inserierten Urkunde beschriebenen Bezirk zu jagen, und verspricht, sich an die darin festgelegten Bedingungen zu halten.
1664 November 24 (24. ten Novembris)
Urkunden
Ausstellungsort: Mergentheim (Mergentheimb)
Überlieferungsart: Insert
Überlieferungsart: Insert
Johann Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) bestätigt, daß Johann Kaspar [von Ampringen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, ihm, ebenso wie dies dessen Amtsvorgänger ihm und seinem verstorbenen Vater Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf mit der Urkunde von 1642 Juli 8 erlaubt hatte, das Recht erteilt hat, in dem in der wörtlich inserierten Urkunde beschriebenen Bezirk zu jagen, und verspricht, sich an die darin festgelegten Bedingungen zu halten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:49 MEZ
Hierarchie
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- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
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- Kommenden/Ämter im Meistertum (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Horneck/Neckaroberamt (ab 1788) (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- 1641-1666 (Gliederung)
- Johann Greckh von und zu Kochendorf (Kochendorff) bestätigt, daß Johann Kaspar [von Ampringen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, ihm, ebenso wie dies dessen Amtsvorgänger ihm und seinem verstorbenen Vater Wolf Konrad Greckh von und zu Kochendorf mit der Urkunde von 1642 Juli 8 erlaubt hatte, das Recht erteilt hat, in dem in der wörtlich inserierten Urkunde beschriebenen Bezirk zu jagen, und verspricht, sich an die darin festgelegten Bedingungen zu halten. (Archivale)