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Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt im Verteidigungsfall.- Abgrenzung der Aufgaben zwischen NATO- und nationalen Befehlshabern sowie zwischen zivilen und militärischen Stellen (NATO-Dokumente MC 36, MC 36/1, MC 36/2): Bd. 6
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Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt im Verteidigungsfall.- Abgrenzung der Aufgaben zwischen NATO- und nationalen Befehlshabern sowie zwischen zivilen und militärischen Stellen (NATO-Dokumente MC 36, MC 36/1, MC 36/2): Bd. 6
BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Notstand, Zivil-militärische Zusammenarbeit >> Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt im Verteidigungsfall.- Abgrenzung der Aufgaben zwischen NATO- und nationalen Befehlshabern sowie zwischen zivilen und militärischen Stellen (NATO-Dokumente MC 36, MC 36/1, MC 36/2)
1964
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: VR I 3