Dekan und Kapitel und Kanoniker der Kirche St. Cassius zu Bonn verkaufen gemäß einem einmütig gefassten Beschluss in einer Kapitelsversammlung ihrem Mitkanoniker Johann de Ceruo, Doktor der Leges, Propst von St. Andreas und Offizial zu Köln, eine Ewigjahrrente von 12 Maltern Weizen Bonner Maßes - 2 Pfennige nächst dem besten auf dem Bonner Markt feilgebotenen - aus ihren Renten für eine Memorie Johanns und der Seinen für 960 Mark Pfennige Kölner Pagaments, die ihnen bar und vollständig bezahlt wurden. Sie und ihre Nachfolger werden künftig alljährlich an jedem ersten Monatstag, an dem Vigilien, Seelenmessen und Kommendationen gefeiert werden, die Memorie Johanns, seiner Eltern, Ahnen und Freunde mit Vigilien von 9 Lesungen, mit Seelenmessen und Kommendationen wie in ihrer Kirche üblich geziemend begehen und dabei jedesmal 1 Malter Weizen in Broten unter den Kanonikern, Vikaren und Altaristen von St. Cassius, die im Chor daran teilnehmen, gleichmäßig austeilen. Auch die Nonnen des Klosters Engelthal (Vallisangelorum) binnen den Mauern der Stadt Bonn und die Armen des Hospitals von St. Cassius in Bonn werden ebenso monatlich einen kanonikalen Anteil an den Broten erhalten. Für den Fall, dass sie jemals dies versäumen, verpflichten sie sich, jedesmal das Doppelte halb denselben Nonnen und halb den Armen des Hospitals unverzüglich als Buße zu entrichten. - Sie kündigen ihr Kirchensiegel an. Datum 1327 mensis Februarii die penultima.