Oberamtshauptmann Friedrich Caspar von Gersdorff sendet an die Stände der Oberlausitz den Erlass von Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen zum unbefugten Trompetenblasen oder Trommeln durch Heerestrompeter oder Heerespauker.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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