Die Berechnung über die im Jahr 1773 gemeinschaftlich bewilligte und zur Abtragung der rückständigen fürstlichen Ehe- und Schmuckgelder bestimmten 12 Quarten, ingleichen die annoch bewilligten 6 Quarten zur Berichtigung der rückständigen Prinzessinnen-Steuern

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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