Adolf Caspar Ledebur zu Langenbrüggen, Drost zu Tecklenburg, und dessen Ehefrau Elsaben von Dinklage sowie Arnold von Diepenbroich bezeugen für sich, ihre Erben oder Anerben, dass sie dem Dechanten, Senioren und sämtlichen Kapitularen der Kollegiatkirche St. Mauritz außerhalb Münster, deren Sukzessoren oder dem Inhaber dieser Verschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 30 Reichstaler, jährlich zahlbar am Ostertag ab 1633, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Reichstaler verkauft haben. Als Unterpfand setzen die Eheleute aus Ledeburs Erbe die Höfe Werning, Buschmann und Dahlmann, alle im Kirchspiel Saerbeck gelegen, sowie aus Diepenbroichs Erbe den Schultenhof zu Kettendorf und den Hof Dietermann, belegen im Kirchspiel Saerbeck, sowie den Hof Eilhardt im Kirchspiel Riesenbeck. Es folgen Ausführungen zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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